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Anwaltskanzlei Scholz Herten
Schwerpunkt Verkehrsrecht der Kanzlei Scholz
Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Herten
Rechtsanwältin Scholz, Herten
Sachschaden im Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Herten

Personenschaden

Schmerzensgeld und weitere An­sprüche

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, dann haben Sie Anspruch auf

  • Schmerzensgeld

und unter bestimmten Voraussetzungen auf

  • Heilungskosten (Zuzahlungen für Heilbehandlungen, Arzneimittel-, Fahrtkosten)
  • Verdienstausfall und/oder
  • Haushaltsführungsschaden.

Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche für Sie und beraten Sie über weitere Ansprüche.

Schweigepflicht­entbindungs­erklärung

Bitte halten Sie den Namen und die Anschrift der Sie behandelnden Ärzte oder Kranken­haus­träger bereit. Diese werden für die sogenannte Schweige­pflicht­ent­bindungs­erklärung be­nötigt. Mit der Schweige­pflicht­entbindungs­erklärung ent­binden Sie die be­handeln­den Ärzte von ihrer Schweige­pflicht, so dass Arzt­berichte direkt an die Versicherung und uns übermittelt werden dürfen. Ohne Arzt­bericht kann das Schmerzensgeld sonst nicht ordnungs­gemäß beziffert werden.

Recht gut überlegt