Personenschaden
Schmerzensgeld und weitere Ansprüche
Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden, dann haben Sie Anspruch auf
- Schmerzensgeld
und unter bestimmten Voraussetzungen auf
- Heilungskosten (Zuzahlungen für Heilbehandlungen, Arzneimittel-, Fahrtkosten)
- Verdienstausfall und/oder
- Haushaltsführungsschaden.
Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche für Sie und beraten Sie über weitere Ansprüche.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Bitte halten Sie den Namen und die Anschrift der Sie behandelnden Ärzte oder Krankenhausträger bereit. Diese werden für die sogenannte Schweigepflichtentbindungserklärung benötigt. Mit der Schweigepflichtentbindungserklärung entbinden Sie die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, so dass Arztberichte direkt an die Versicherung und uns übermittelt werden dürfen. Ohne Arztbericht kann das Schmerzensgeld sonst nicht ordnungsgemäß beziffert werden.