





Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeit – zweiwöchige Einspruchsfrist - Akteneinsicht
Das Straßenverkehrsrecht ist im Alltag eines jeden Menschen von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für das
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Wurden Sie aufgefordert, ein Verwarngeld zu zahlen, haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Drohen Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Eintragung eines Punktes in das Verkehrszentralregister?
Dann rufen Sie uns an, um einen persönlichen Besprechungstermin zu vereinbaren oder nehmen per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid, die mit dessen Zugang zu laufen beginnt.
Gerne beantragen wir Akteneinsicht für Sie. Im Wege der Akteneinsicht kann festgestellt werden, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg verspricht.